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   BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05   

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https://dejure.org/2005,4550
BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05 (https://dejure.org/2005,4550)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2005 - 2 BvR 866/05 (https://dejure.org/2005,4550)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 2 BvR 866/05 (https://dejure.org/2005,4550)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 100 a StPO
    Fernmeldegeheimnis; Telekommunikationsüberwachung (Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfunden; Verwertung von rechtmäßig erlangten Zufallserkenntnissen über die Begehung von Nichtkatalogtaten für weitere Ermittlungen; Fernwirkung); Verletzung spezifischen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nutzung von Zufallserkenntnissen aufgrund von Telefonüberwachung als Grundlage für weitere Ermittlungen bezüglich Nichtkatalogtaten verletzt nicht das Fernmeldegeheimnis

  • Wolters Kluwer

    Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde; Überprüfung von Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts durch das Bundesverfassungsgericht; Verwertung von Zufallsfunden aus einer rechtmäßig durchgeführten Telefonüberwachung bezüglich einer Tat, die keine ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 100 a; ; GG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100a; GG Art. 3 Abs. 1
    Zulässigkeit der Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen aufgrund von Zufallserkenntnissen aus der Telefonüberwachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 363
  • NJW 2005, 2766
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05
    Die Auslegung und Anwendung von Strafprozessrecht sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, soweit bei der zu treffenden Entscheidung nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05
    Die angegriffene Entscheidung entspricht einer in Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Auffassung (vgl. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 100 a, Rn. 93; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 100 a, Rn. 19 m.w.N.; BGHSt 27, 355 ).
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05
    Danach dürfen rechtmäßig gewonnene Zufallserkenntnisse, die nicht Katalogtaten betreffen, zwar nicht zu Beweiszwecken verwertet werden; sie können aber Anlass zu weiteren Ermittlungen zur Gewinnung neuer Beweismittel sein (vgl. auch BGH NStZ 1998, S. 426 ).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05
    Die Auslegung und Anwendung von Strafprozessrecht sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, soweit bei der zu treffenden Entscheidung nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Freilich ist stets Voraussetzung, dass die Erkenntnis bei einem rechtmäßigen Eingriff angefallen ist, dieser sich auch nicht als Umgehungstatbestand erweist und die Verwendung nicht unvereinbar mit der ursprünglichen Zwecksetzung ist (vgl. dazu die Erwähnung dieser Gesichtspunkte in dem Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 ; vgl. zum Strafprozess und zur Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer Telefonüberwachung zwar nicht zu Beweiszwecken , wohl aber als Spurenansatz : BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2005 - 2 BvR 866/05 -, NJW 2005, S. 2766 m. Anm. Allgayer, NStZ 2006, S. 603 ff.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Die Verfassung verbietet es auch nicht ausnahmslos, rechtswidrig erlangte Erkenntnisse für weitere Ermittlungsansätze zu verwerten (vgl. hierzu auch BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 29. Juni 2005 - 2 BvR 866/05 -, NJW 2005, 2766; ferner Salditt, Praxis Steuerstrafrecht 2008, 84 [86]).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist daher, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8 und 10 jeweils zu § 100a StPO; s. auch BVerfG NJW 2005, 2766); ein schwerer verfahrensrechtlicher Mangel, auf dem die Beweiserlangung beruht, ist für den Zufallsfund gleichermaßen zu berücksichtigen.
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Das ist eine grundlegende gesetzgeberische Entscheidung, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2005, 2766) vorbereitet worden war.
  • OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06

    Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus

    Auch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2005, 2766) geht davon aus, dass Zufallserkenntnisse aus einer rechtmäßig durchgeführten Maßnahme nach § 100a StPO Grundlage weiterer Ermittlungen in einem anderen Verfahren wegen einer Nicht-Katalogtat sein dürfen; dies sei weder willkürlich noch werde dadurch Verfassungsrecht verletzt.
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